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Überblick

Ihre Vorteile im Überblick

Mit einem Avalkredit erweitern Sie Ihren Handlungsspielraum und schonen Ihre Liquidität. Die Sparkasse übernimmt eine Bürgschaft oder bietet eine Garantiezusage.

  • Sie schonen Ihre Liquidität und entlasten Ihren Kontokorrent­kredit
  • Keine Bonitäts­prüfungen durch Ihre geschäftlichen Kontakte
  • Flexibel einsetzbar, da verschiedene Arten von Avalen möglich
  • Schnelle Abwicklung – fester Kredit­rahmen bei häufiger Inanspruch­nahme möglich
  • Geringe Kosten
  • Kautionsfrei

Gut zu wissen

Übrigens: Der Avalkredit wird häufig auch als Bank­bürgschaft bezeichnet.

Ihre Konditionen für Online-Avalkredite

Avalprovision für die Gewährung von Online-Bürgschaften p.a. 1,40 %
Bearbeitungsgebühr für Online-Bürgschaften, pro Urkunde 0,00 Euro

 

Voraussetzung für die Beantragung des Einzelavals ist ein bestehender Online-Avalrahmen. Diesen können Sie hier bequem beantragen.

Ihr nächster Schritt

Profitieren Sie von zusätzlichen finanziellen Freiheiten und schließen Sie eine Bürgschaft oder einen Aval­rahmen ab. Damit stärken Sie gleichzeitig das Vertrauen Ihrer Geschäfts­partnerinnen und -partner.

Ihre Konditionen für sonstige Avalkredite

Avalprovision für die Gewährung von sonstigen Bürgschaften p.a. 2,00 %
Bearbeitungsgebühr für sonstige Bürgschaften, pro Urkunde 20,00 Euro
Bearbeitungsgebühr für sonstige Bürgschaften, pro Fremdurkunde 30,00 Euro
Bürgschaftsarten

Beispielhafte Bürgschaftsarten

Anzahlungsbürgschaft

Sie wickeln einen großen Auftrag ab und erhalten von Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden eine höhere Anzahlung, zum Beispiel zur Deckung der Material­kosten. Im Gegen­zug erwartet Ihre Kundschaft von Ihnen eine Sicherheit: die Anzahlungsbürgschaft. Ihre Sparkasse verpflichtet sich, Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden die Anzahlung zurück­zuzahlen, falls Sie Ihre Leistung oder Lieferung nicht erfüllen.

Mietkautionsbürgschaft

Sie mieten oder pachten eine Immobilie für Ihr Unternehmen: zum Beispiel ein Lager oder eine Werk­halle, ein Büro oder ein Laden­lokal. Ihre vermietende Person verlangt eine Kaution. Die Bürgschaft Ihrer Sparkasse ersetzt die Kaution.

Gewährleistungsbürgschaft

Ihr Auftrag ist ordnungs­gemäß erfüllt, Ihre Leistung wurde abgenommen. Ihre Kundin oder Ihr Kunde hat jetzt einen Gewähr­leistungs­anspruch, falls die gelieferte Leistung nicht die zugesicherten Eigen­schaften besitzt oder Mängel hat. Mit der Gewähr­leistungsbürgschaft verpflichtet sich Ihre Sparkasse, gegenüber Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden eventuell entstehende Ansprüche finanzieller Art zu erfüllen.

Prozessbürgschaft

Mit einer Prozessbürgschaft Ihrer Sparkasse sichern Sie sich gegen einen gerichtlich zuerkannten Anspruch einschließlich der Prozess­kosten ab, solange das Gerichts­urteil vorläufig voll­streckbar, jedoch noch nicht rechts­kräftig ist.

Vertragserfüllungsbürgschaft

Im Rahmen eines übernommenen Auftrages haften Sie für die vertrags­gerechte Erfüllung der einge­gangenen Verpflichtungen. Durch die Vertrags­erfüllungsbürgschaft erhält Ihre Kundin oder Ihr Kunde die notwendige Sicherheit, falls Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nach­kommen können.

Bietungsbürgschaft

Bei Ausschreibungen für Bau­vorhaben benötigen Sie häufig eine Bietungsbürgschaft, insbesondere bei öffentlich-rechtlichen Auftraggeberinnen und Auftrag­gebern. Der Bürgschafts­betrag liegt zwischen 1 und 5 Prozent der Auftrags­summe. Je nach Ausschreibungs­dauer läuft die Bürgschaft über drei bis sechs Monate.

Ihr nächster Schritt

Profitieren Sie von zusätzlichen finanziellen Freiheiten und stärken Sie gleichzeitig
das Vertrauen Ihrer Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner.

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