Innerhalb der SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) sind alle Überweisungen und Lastschriften in Euro nach den europaweit einheitlichen SEPA-Zahlverfahren vorzunehmen.
Als Privatkunde nutzen Sie die SEPA-Zahlverfahren für inländische Überweisungen und Lastschriften. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie diese im Online-Banking, an den SB-Terminals oder in der Filiale ausführen.
Überweisungen über 50.000 Euro in das oder aus dem Ausland müssen an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden. Bei Fragen zum Thema Meldepflicht (Einreichungsweg, Meldefristen etc.) steht Ihnen die kostenfreie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefonnummer 0800 1234-111 zur Verfügung.
Zahlungsempfänger, die die SEPA-Lastschrift nutzen, benötigen von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat. Sie ermächtigen den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen. Gleichzeitig weisen Sie Ihre Sparkasse oder Bank an, die Lastschrift einzulösen.
Mit dem konkreten Fälligkeitsdatum bei SEPA-Lastschriften wissen Sie genau, an welchem Tag Ihr Konto belastet wird. So sorgen Sie rechtzeitig für ausreichend Guthaben.
Der Erstattungsanspruch für den Zahlungspflichtigen beträgt bei der SEPA-Basis-Lastschrift acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung. Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rückgabezeit bis zu 13 Monate.
Ob im Inland oder europäischen Ausland – die Stammdaten, wie zum Beispiel IBAN und BIC, sind einheitlich aufgebaut.
SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ – den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Innerhalb dieses Raums können bargeldlose Euro-Zahlungen europaweit nach einheitlichen Standards abgewickelt werden. Das umfasst Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Für Privatpersonen und Unternehmen bedeutet das: Zahlungen ins europäische Ausland funktionieren genauso einfach wie Zahlungen im Inland.
Bei einer SEPA-Überweisung wird eine Zahlung aktiv von der zahlenden Person veranlasst – zum Beispiel beim Bezahlen einer Rechnung. Der Betrag wird vom eigenen Konto auf das Konto der anderen Person überwiesen.
Bei einer SEPA-Lastschrift ist es umgekehrt: Die Empfängerseite zieht den Betrag vom Konto der zahlenden Person ein. Voraussetzung dafür ist ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, das die zahlende Person vorab erteilt hat.
Eine reguläre SEPA-Überweisung wird in der Regel innerhalb eines Bankarbeitstags ausgeführt. Bei Überweisungen, die bis zum Buchungsschnitt der Sparkasse eingereicht werden, ist das Geld meist am nächsten Bankarbeitstag beim Empfänger oder bei der Empfängerin.
Noch schneller geht es mit der SEPA-Echtzeitüberweisung: Dabei wird der Betrag innerhalb von Sekunden übertragen – rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Der BIC (Bank Identifier Code) ist eine internationale Bankkennung und identifiziert eindeutig ein Kreditinstitut. Innerhalb des SEPA-Raums ist der BIC bei privaten Überweisungen und Lastschriften meist nicht erforderlich – die IBAN reicht aus. Bei Zahlungen in Länder außerhalb des SEPA-Raums kann der BIC jedoch weiterhin benötigt werden. In diesem Fall gibt die Sparkasse den entsprechenden Hinweis im Online-Banking.
SEPA gilt nicht nur innerhalb der Europäischen Union. Insgesamt 36 europäische Länder nehmen am SEPA-Zahlungsverkehrsraum teil. Neben den 27 EU-Staaten gehören dazu auch Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR), sowie die Schweiz, Großbritannien, Monaco, San Marino, Andorra und der Vatikan.
Wichtig: Auch Zahlungen in SEPA-Länder, die nicht den Euro als Währung nutzen – wie zum Beispiel Polen oder Dänemark – müssen in Euro abgewickelt werden, um als SEPA-Zahlung zu gelten. Für Zahlungen in Länder außerhalb des SEPA-Raums ist eine internationale Überweisung erforderlich.
Insgesamt 36 europäische Länder sind Teil des SEPA-Zahlungsverkehrsraums:
EU-Mitgliedstaaten (27):
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
EWR-Länder außerhalb der EU (3):
Island, Liechtenstein, Norwegen
Weitere teilnehmende Länder (6):
Schweiz, Großbritannien, Monaco, San Marino, Andorra, Vatikanstadt
Hinweis: Großbritannien nimmt trotz des EU-Austritts weiterhin am SEPA-Zahlungsverkehrsraum teil. Zahlungen in SEPA-Länder, die nicht den Euro als Währung nutzen – zum Beispiel Polen, Dänemark oder Schweden – müssen in Euro abgewickelt werden, damit die SEPA-Verfahren gelten.
SEPA-Zahlungen unterliegen einheitlichen europäischen Sicherheitsstandards und sind rechtlich geregelt. Für SEPA-Lastschriften besteht ein gesetzliches Rückgaberecht: Wurde eine Lastschrift ohne Mandat oder fehlerhaft eingezogen, kann die kontoführende Bank die Buchung innerhalb bestimmter Fristen rückgängig machen.
Zusätzlich gelten für das Online-Banking strenge Authentifizierungspflichten gemäß der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2). Zahlungen werden durch die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesichert.
Wird eine Überweisung mit einer falschen IBAN eingereicht, wird der Betrag an das Konto übertragen, das mit dieser IBAN verknüpft ist – unabhängig vom angegebenen Namen. Die Sparkasse ist in diesem Fall verpflichtet, eine Rückholung des Betrags zu versuchen. Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung besteht jedoch nicht, wenn die Empfängerseite nicht kooperiert.
Daher gilt: Prüfen Sie die IBAN sorgfältig vor dem Absenden. Im Online-Banking der Sparkasse wird die IBAN bei bekannten Empfängerinnen und Empfängern automatisch vorgeschlagen, um Eingabefehler zu vermeiden.
Die persönliche IBAN und der BIC der Sparkasse sind an mehreren Stellen zu finden:
Bei Fragen hilft die Sparkasse vor Ort oder telefonisch weiter.
Seit dem 1. Februar 2016 sind Kontonummer und Bankleitzahl im SEPA-Zahlungsverkehr nicht mehr gültig. Überweisungen und Lastschriften werden jetzt nur mit IBAN abgewickelt und, falls nötig, mit dem BIC. Das gilt für Zahlungen im Inland genauso wie für Zahlungen in andere SEPA-Länder.
Das SEPA-Lastschriftmandat ist eine schriftliche Ermächtigung, die die zahlende Person einem Zahlungsempfänger oder einer Zahlungsempfängerin erteilt. Es erlaubt, fällige Beträge direkt vom angegebenen Konto einzuziehen. Gleichzeitig enthält das Mandat die Anweisung an die kontoführende Bank, diese Lastschriften einzulösen.
Ein SEPA-Lastschriftmandat kann für eine einmalige Zahlung oder für wiederkehrende Zahlungen ausgestellt werden.
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist grundsätzlich unbefristet gültig und kann jederzeit widerrufen werden. Es erlischt jedoch automatisch, wenn seit der letzten Abbuchung mehr als 36 Monate vergangen sind. Nach Ablauf dieser Frist ist ein neues Mandat erforderlich, bevor erneut ein Betrag eingezogen werden kann.
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