Überblick

Europa­weit einheit­licher Zahlungs­verkehr

Innerhalb der SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungs­verkehrs­raum) sind alle Überweisungen und Lastschriften in Euro nach den europaweit einheitlichen SEPA-Zahlverfahren vorzunehmen.

Leicht zu beauftragen

Als Privatkunde nutzen Sie die SEPA-Zahlverfahren für inländische Überweisungen und Lastschriften. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie diese im Online-Banking, an den SB-Terminals oder in der Filiale ausführen.

IBAN und BIC

Profitieren Sie von europaweit einheitlichen Merkmalen zur Beauftragung.

SEPA-Überweisung

Das Instrument für Euro-Überweisungen in alle SEPA-Länder.

SEPA-Lastschrift

Zahlen Sie fällige Rechnungsbeträge per Lastschrift. Dies ist sowohl in Deutschland als auch in Europa möglich.

Klassische Auslands­überweisung

Für alle Zahlungen, die nicht per SEPA-Überweisung möglich sind.

SEPA-Länderliste

Alle an den SEPA-Zahlverfahren teilnehmenden Länder und Regionen finden Sie hier.

SEPA-Überweisung

Schnell und sicher zahlen

Mit IBAN und ggf. BIC

Tätigen Sie zuverlässig Euro-Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums.

Einfach umrechnen

Berechnen Sie Ihre IBAN und BIC direkt hier auf der Seite. Geben Sie einfach Ihre Kontonummer und Bankleitzahl ein. Der IBAN-Rechner zeigt das Ergebnis sofort an.

Schnelle Gutschrift

Die Gutschrift der SEPA-Überweisung erfolgt innerhalb eines Tages. Beleghafte SEPA-Überweisungen brauchen einen Tag mehr.

Klassische Auslands­überweisung

Für alle Zahlungen, die nicht per SEPA-Überweisung möglich sind.

Meldepflicht bei großen Beträgen

Überweisungen über 50.000 Euro in das oder aus dem Ausland müssen an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden. Bei Fragen zum Thema Melde­pflicht (Einreichungs­weg, Melde­fristen etc.) steht Ihnen die kosten­freie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefon­nummer 0800 1234-111 zur Verfügung.

SEPA-Lastschrift

Grenzenlose Geldeinzüge

Europaweit gültig

Mit der SEPA-Lastschrift können Sie fällige Rechnungs­beträge europaweit bezahlen.

SEPA-Lastschriftmandat erforderlich

Zahlungs­empfänger, die die SEPA-Lastschrift nutzen, benötigen von Ihnen ein SEPA-Lastschrift­mandat. Sie ermächtigen den Zahlungs­empfänger, den fälligen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen. Gleich­zeitig weisen Sie Ihre Sparkasse oder Bank an, die Lastschrift einzulösen.

Eindeutige Identifikation

Anhand eindeutiger Merkmale wird jedes SEPA-Last­schrift­mandat identifiziert.

Leichter planen

Mit dem konkreten Fälligkeitsdatum bei SEPA-Lastschriften wissen Sie genau, an welchem Tag Ihr Konto belastet wird. So sorgen Sie rechtzeitig für ausreichend Guthaben.

Achtwöchige Erstattungsfrist

Der Erstattungs­anspruch für den Zahlungs­pflichtigen beträgt bei der SEPA-Basis-Lastschrift acht Wochen nach dem Zeit­punkt der Konto­belastung. Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rück­gabe­zeit bis zu 13 Monate.

IBAN und BIC

Einheitliche Merkmale

Ob im Inland oder europäischen Ausland – die Stamm­daten, wie zum Beispiel IBAN und BIC, sind einheitlich aufgebaut.

Internationale Bankkontonummer

IBAN steht für International Bank Account Number und ist die international standardisierte Konto­nummer.

Internationale Bankleitzahl

BIC steht für Business Identifier Code und ist eine inter­nationale Bank­leit­zahl.

Fragen und Antworten

Was ist SEPA?

SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ – den einheitlichen Euro-Zahlungs­verkehrsraum. Innerhalb dieses Raums können bargeldlose Euro-Zahlungen europaweit nach einheitlichen Standards abgewickelt werden. Das umfasst Überweisungen, Lastschriften und Karten­zahlungen. Für Privat­personen und Unternehmen bedeutet das: Zahlungen ins europäische Ausland funktionieren genauso einfach wie Zahlungen im Inland.

Was ist der Unterschied zwischen einer SEPA-Überweisung und einer SEPA-Lastschrift?

Bei einer SEPA-Überweisung wird eine Zahlung aktiv von der zahlenden Person veranlasst – zum Beispiel beim Bezahlen einer Rechnung. Der Betrag wird vom eigenen Konto auf das Konto der anderen Person überwiesen.

Bei einer SEPA-Lastschrift ist es umgekehrt: Die Empfänger­seite zieht den Betrag vom Konto der zahlenden Person ein. Voraussetzung dafür ist ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, das die zahlende Person vorab erteilt hat.

Wie lange dauert eine SEPA-Überweisung?

Eine reguläre SEPA-Überweisung wird in der Regel innerhalb eines Bank­arbeitstags ausgeführt. Bei Überweisungen, die bis zum Buchungs­schnitt der Sparkasse eingereicht werden, ist das Geld meist am nächsten Bank­arbeitstag beim Empfänger oder bei der Empfängerin.

Noch schneller geht es mit der SEPA-Echtzeit­überweisung: Dabei wird der Betrag innerhalb von Sekunden übertragen – rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen.

Wofür wird der BIC benötigt?

Der BIC (Bank Identifier Code) ist eine internationale Bank­kennung und identifiziert eindeutig ein Kreditinstitut. Innerhalb des SEPA-Raums ist der BIC bei privaten Überweisungen und Lastschriften meist nicht erforderlich – die IBAN reicht aus. Bei Zahlungen in Länder außerhalb des SEPA-Raums kann der BIC jedoch weiterhin benötigt werden. In diesem Fall gibt die Sparkasse den entsprechenden Hinweis im Online-Banking.

Kann ich SEPA-Zahlungen auch außerhalb der EU nutzen?

SEPA gilt nicht nur innerhalb der Europäischen Union. Insgesamt 36 europäische Länder nehmen am SEPA-Zahlungs­verkehrsraum teil. Neben den 27 EU-Staaten gehören dazu auch Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR), sowie die Schweiz, Großbritannien, Monaco, San Marino, Andorra und der Vatikan.

Wichtig: Auch Zahlungen in SEPA-Länder, die nicht den Euro als Währung nutzen – wie zum Beispiel Polen oder Dänemark – müssen in Euro abgewickelt werden, um als SEPA-Zahlung zu gelten. Für Zahlungen in Länder außerhalb des SEPA-Raums ist eine internationale Überweisung erforderlich.

Welche Länder nehmen an SEPA teil?

Insgesamt 36 europäische Länder sind Teil des SEPA-Zahlungs­verkehrsraums:

EU-Mitgliedstaaten (27):
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

EWR-Länder außerhalb der EU (3):
Island, Liechtenstein, Norwegen

Weitere teilnehmende Länder (6):
Schweiz, Großbritannien, Monaco, San Marino, Andorra, Vatikanstadt

Hinweis: Großbritannien nimmt trotz des EU-Austritts weiterhin am SEPA-Zahlungs­verkehrsraum teil. Zahlungen in SEPA-Länder, die nicht den Euro als Währung nutzen – zum Beispiel Polen, Dänemark oder Schweden – müssen in Euro abgewickelt werden, damit die SEPA-Verfahren gelten.

Wie sicher sind SEPA-Zahlungen?

SEPA-Zahlungen unterliegen einheitlichen europäischen Sicherheitsstandards und sind rechtlich geregelt. Für SEPA-Lastschriften besteht ein gesetzliches Rückgaberecht: Wurde eine Lastschrift ohne Mandat oder fehlerhaft eingezogen, kann die kontoführende Bank die Buchung innerhalb bestimmter Fristen rückgängig machen.

Zusätzlich gelten für das Online-Banking strenge Authentifizierungs­pflichten gemäß der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2). Zahlungen werden durch die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesichert.

Was passiert, wenn ich eine falsche IBAN eingebe?

Wird eine Überweisung mit einer falschen IBAN eingereicht, wird der Betrag an das Konto übertragen, das mit dieser IBAN verknüpft ist – unabhängig vom angegebenen Namen. Die Sparkasse ist in diesem Fall verpflichtet, eine Rückholung des Betrags zu versuchen. Ein Rechts­anspruch auf Rück­erstattung besteht jedoch nicht, wenn die Empfänger­seite nicht kooperiert.

Wo finde ich meine IBAN und BIC?

Daher gilt: Prüfen Sie die IBAN sorgfältig vor dem Absenden. Im Online-Banking der Sparkasse wird die IBAN bei bekannten Empfängerinnen und Empfängern automatisch vorgeschlagen, um Eingabe­fehler zu vermeiden.

Die persönliche IBAN und der BIC der Sparkasse sind an mehreren Stellen zu finden:

  • Auf der Vorderseite der Sparkassen-Card (Debitkarte)
  • Im Online-Banking unter den Kontodetails
  • Auf Kontoauszügen
  • Auf dem Überweisungs­formular der Sparkasse

Bei Fragen hilft die Sparkasse vor Ort oder telefonisch weiter.

Kann ich meine Überweisung noch mit Kontonummer und Bankleitzahl beauftragen?

Seit dem 1. Februar 2016 sind Kontonummer und Bankleitzahl im SEPA-Zahlungsverkehr nicht mehr gültig. Überweisungen und Lastschriften werden jetzt nur mit IBAN abgewickelt und, falls nötig, mit dem BIC. Das gilt für Zahlungen im Inland genauso wie für Zahlungen in andere SEPA-Länder.

Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?

Das SEPA-Lastschriftmandat ist eine schriftliche Ermächtigung, die die zahlende Person einem Zahlungs­empfänger oder einer Zahlungs­empfängerin erteilt. Es erlaubt, fällige Beträge direkt vom angegebenen Konto einzuziehen. Gleichzeitig enthält das Mandat die Anweisung an die konto­führende Bank, diese Lastschriften einzulösen.

Ein SEPA-Lastschriftmandat kann für eine einmalige Zahlung oder für wiederkehrende Zahlungen ausgestellt werden.

Wie lange gilt das SEPA-Lastschriftmandat?

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist grundsätzlich unbefristet gültig und kann jederzeit widerrufen werden. Es erlischt jedoch automatisch, wenn seit der letzten Abbuchung mehr als 36 Monate vergangen sind. Nach Ablauf dieser Frist ist ein neues Mandat erforderlich, bevor erneut ein Betrag eingezogen werden kann.

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