Neue Kontomodelle

Unsere neuen Kontomodelle

Die Welt ist im ständigen Wandel. Daher wurde es Zeit, dass wir auch unsere Girokontomodelle für Sie optimieren, um den neuen gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Ab dem 1. Oktober 2025 sind beispielsweise Echtzeitüberweisungen leichter verfügbar und werden mit demselben Entgelt bepreist, wie eine vergleichbare Standardüberweisung.

Außerdem haben wir unsere Kontomodellpalette für Sie neu strukturiert.
Eine Übersicht der neuen Kontomodelle finden Sie hier.  

In diesem Zusammenhang haben wir Ihnen eine Umstellung Ihres bisherigen Girokontomodells in eine neue Kontovariante angeboten.

Neben den Giromodellen mussten wir auch weitere Bedingungen anpassen. Hierbei geht es beispielsweise um die Umsetzung der EU-Verordnung zur Regulierung von Echtzeitüberweisungen (Instant Payments), Verbesserungen bei der Sicherheit im Zahlungsverkehr (3D-Secure), Erweiterungen bei den Funktionen der Kartenprodukte, die Neueinführung der Bezahlfunktion Wero sowie weitere Änderungen unserer Konditionen und Entgelte. Alle geänderten Bedingungen zum Nachlesen finden Sie hier.

 

Damit wir uns über die Umstellung Ihres Girokontos sowie die neuen Entgelte und die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Was Sie tun müssen

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den aktuellen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.

Die konkreten Bedingungs­werke haben wir Ihnen entweder bereits zugestellt oder Sie erhalten diese im Rahmen des unten genannten Zustimmungs­weges.

Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Damit wir uns über die Umstellung Ihres Girokontos sowie die neuen Entgelte und die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Alternative Möglichkeiten zur Zustimmung

Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:

Persönlich

In einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.

Am Geldautomaten

im Rahmen der nächsten Verfügung.  

FAQ

FAQ: Ihre Fragen – unsere Antworten.

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil.

Wieso muss ich meine Zustimmung erteilen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv./. Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung auch auf die AGB-Sparkassen (Nr. 2 Abs. 1 bis 3 und Nr. 17 Abs. 6) sowie ggf. inhaltsgleiche Klauseln in anderen AGB („Sonderbedingungen“) übertragbar ist.

Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kunden wie Kreditinstitute leicht handhabbares sowie rechtssicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich.

Sparkassen benötigen die aktive Zustimmung ihrer Kunden, wenn Hauptleistungen oder Entgelte verändert werden (z.B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Rechtssprechungsänderung oder einer behördlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgabe notwendig werden.

Ihre Sparkasse bemüht sich, Ihnen die aktive Zustimmung so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen - etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Briefwechsel zu vermeiden.

 

 

Bis wann sollte ich zugestimmt haben?

Die Umstellung in die neuen Girokontomodelle soll zum 1. Oktober 2025 erfolgen. Zu diesem Termin werden auch die weiteren Bedingungen wirksam, die wir Ihnen mitgeteilt haben. Ihre Zustimmung benötigen wir daher bis zum 30. September 2025.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen.

Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir Teile der Geschäftsbeziehung zu Ihnen vermutlich kündigen. Bitte bedenken Sie dies bei Ihrer Entscheidung.

Wenn ich jetzt zustimme, gelten dann neue Preise und ich muss mehr bezahlen?

Wir haben unsere Girokonto-Modelle für Sie modernisiert. Diese gelten ab dem 1. Oktober 2025 ausschließlich. Mit Ihrer Zustimmung werden wir Ihr Girokonto ab 1. Oktober 2025 in ein neues Kontomodell mit neuen Konditionen umstellen.

Kann ich auch ein anderes Kontomodell wählen, als das mir angebotene?

Da wir Sie nur einmal um eine Zustimmung bitten möchten, gilt diese sowohl für den Wechsel in das Ihnen angebotene neue Girokontomodell als auch für die weiteren Entgelte und Bedingungen, die wir Ihnen angeboten haben.

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung bis zum 30. September 2025. Ab dem 1. Oktober 2025 gelten dann die neuen Girokontomodelle und Entgelte.

Danach können Sie jeder Zeit in ein anderes Kontomodell wechseln.

Wie erfahre ich, ob ich eine Zustimmung erteilen muss?

Ihre Sparkasse kontaktiert alle betroffenen Privat­kunden. Sie erhalten entweder eine Benach­richtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.

Ich habe eine E-Mail erhalten. Ist das eine echte E-Mail meiner Sparkasse oder eine Phishing-E-Mail?

Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Sparkasse wird Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzu­klicken und Ihre Daten einzugeben.

Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen Ihre Sparkasse telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht. Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und Ihr Elektronisches Postfach aufrufen und nach­sehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.

Was soll ich mit der Phishing-E-Mail machen?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.

Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center unter 03583 603-0 (Montag bis Freitag von 8-18 Uhr)

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